Für Gemeinden:
Als Grundlage der OÖ Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes müssen Gemeinde alle Gebäude in ihrem Gebiet einer Feuerpolizeiliche Überprüfung FPÜ unterziehen.
Die Überprüfungskommission besteht üblicherweise aus einem Organ der Gemeinde, ggf Vertreter der Feuerwehr sowie einem Sachverständigen.
Wir unterstützen Sie als Sachverständige im Sinne §11 Abs. 2 OÖ FGPG bei der Feuerpolizeilichen Überprüfung in Ihrer Gemeinde. Wirtschaftlich und unkompliziert.
Für Betriebe:
Bei der Feuerpolizeilichen Überprüfungen können wir als Vertreter Ihres Betriebes, oder zur Unterstützung Ihres Brandschutzbeauftragten den Termin wahrnehmen. Wir helfen dabei, Ihre Interessen zu
wahren und etwaige Mängel im Konsens zu klären.